TRANSPARENZREGISTER
Das Transparenzregister in Deutschland dient der Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Stiftungen und anderen juristischen Personen. Seit 2021 müssen alle Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv im Transparenzregister eintragen, da eine automatische Meldung durch andere Register nicht mehr erfolgt.
Als „wirtschaftlich Berechtigter“ ist in der Regel die natürliche Person, die direkt oder indirekt mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte eines Unternehmens hält oder auf andere Weise maßgeblich Einfluss ausübt. Unternehmen müssen diese Person identifizieren und deren Daten im Transparenzregister hinterlegen.
Als Bote nehmen wir für Sie die verpflichtende Ersteintragung oder Änderungen, wie z.B. bei Eintreten neuer Gesellschafter, von Eintragungen im Transparenzregister vor.